Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen an der Technischen Universität Chemnitz
1 Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Technischen Universität Chemnitz, Straße der
Nationen 62, 09111 Chemnitz, vertreten durch den Rektor – nachfolgend „TUC“ genannt – und den Veranstaltungsbesucherinnen und
den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast“ und/oder „Gäste“ genannt – welche die Veranstaltungen, die von der TUC organi-
siert und durchgeführt werden, besuchen.
1.2 Die Gäste erkennen bei kostenlosen Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für Veranstaltungen der TUC diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veran-
staltungen an der Technischen Universität Chemnitz als verbindlich für sich und alle Besucherinnen und Besucher der Veranstal-
tung an.
1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder ver-
gleichbare Zutrittsberechtigung verfügt. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes dies
zulässt.
2 Vertragsgegenstand I Durchführung der Veranstaltung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung, der diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelhei-
ten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskar-
ten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet auf www.tu-chemnitz.de/tu/veranstaltungen und/oder in der Veranstal-
tungsinformationsbroschüre.
2.2 Die TUC gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderli-
chen Voraussetzungen zu schaffen.
3 Anfangszeiten und Einlass
3.1. Nur die offiziell von der TUC herausgegebenen Veranstaltungsinformationsbroschüre, die von der TUC betriebene Webseite
(www.tu-chemnitz.de/tu/veranstaltungen) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten)
der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die TUC
keine Gewähr.
3.2. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.
4 Garderobe
Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem
Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderoben-
marke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahr-
ten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Ver-
lust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen
der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die TUC die Haftung für grob fahr-
lässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf
den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Ge-
genstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben, so
wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.
5 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen der TUC gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal
abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
6 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
6.1 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Ge-
werbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TUC. Die
TUC ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die TUC
ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
6.2 Bei einzelnen Veranstaltungen kann aus urheberrechtlichen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch die
TUC
untersagt werden. ln diesem Fall wird die TUC am Eingangsbereich zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise anbringen.
6.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in den Ziffern 6.1 oder 6.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder
Maßnahmen nach Ziffer 8.1 und 8.2 nach sich ziehen.
7 Sicherheitsbestimmungen
Es gilt grundsätzlich die Sächsische Versammlungsstättenverordnung. Die vom Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz geneh-
migten Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.
8 Hausrecht
8.1 Die TUC übt auf dem Gelände und in den Räumen der Technischen Universität Chemnitz das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt,
Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbe-
sondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen sowie in sonsti-
ger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert wer-
den, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine
Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
8.2 Gästen kann außerdem der Zutritt zu Veranstaltungen der TUC, die nicht auf dem Gelände oder den Räumen der Technischen
Universität Chemnitz stattfinden, verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören
oder andere Gäste belästigen. Außerdem können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Be-
sucher belästigen sowie in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben.
Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
8.3 Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltun-
gen in den Veranstaltungsräumen auszuschalten.
8.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet.
Lediglich in den dafür vorgesehenen Veranstaltungsräumen kann hiervon abgewichen werden.
8.5 Das Rauchen ist in den Räumen der TUC untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestat-
tet.
8.6 Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf
seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte
besitzt, kann die TUC entweder den ggf. anfallenden Differenzbetrag erheben oder den Gast des Platzes verweisen oder auch den
Gast auch der Veranstaltung verweisen.
8.7 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten auf dem Gelände oder in den Räumen der Technischen Universität
Chemnitz ist untersagt.
8.8 Den Anweisungen des Personals der TUC ist Folge zu leisten.
9 Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe
9.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen oder auf dem Gelände der TUC und/oder sonstigen Veranstaltungsort erlei-
det, haftet die TUC, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober
Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
9.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchge-
führt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber der TUC, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
9.3 Die TUC haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen
Dienstleistung.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. ln
diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10 Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden,
die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12 Anwendbares Recht I Gerichtsstand I Sonstiges
12.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts
sowie des UN-Kaufrechts. Bezüglich Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, sofern hierdurch der durch zwingende Bestimmungen
des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprin-
zip).
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehungen gem. Ziffer 2 „Vertragsgegenstand
/Durchführung der Veranstaltung“ zwischen TUC und den Gästen ist Chemnitz.
12.4 Der Gerichtsstand ist der Sitz der TUC, sofern die Gäste nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentli-
chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind. Das Glei-
che gilt, wenn die Gäste keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die TUC ist in den vorstehenden Fällen jedoch be-
rechtigt, das Gericht am Sitz der Gäste anzurufen.
12.5 Die TUC behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Stand Februar 2022

Rektor, Prof. Dr. Gerd Strohmeier